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Freitag, 24. Februar 2012

Umweltzonen: "restriktive Regelung existenzbedrohend“

Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm verschärfte Ausnahme-Regelungen, die vor allem Handwerksbetriebe mit Sonder-Fahrzeugen hart treffen. Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette können nur noch bis zum 31.12.2012 Ausnahme-Genehmigungen erhalten.
Die verschärften Ausnahme-Regelungen in den Umweltzonen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm betreffen die Städte Ulm und Schwäbisch Gmünd. Selbst in der neu eingerichteten Umweltzone in Heidenheim gilt die Ausnahme-Regelung für maximal ein Jahr. Ferner ist in den neuen Bestimmungen für die Umweltzone geregelt, dass Kfz-Werkstätten nicht mehr die sogenannten Nicht-Nachrüstbarkeits-Bescheinigungen ausstellen dürfen. Die Handwerkskammer Ulm hat sich deshalb an ihre Landtags-Abgeordneten gewandt, um auf die gravierenden Folgen dieser Neuregelungen für das Handwerk hinzuweisen.

Werkstätten dürfen fehlende Nachrüstbarkeit mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen
„Es ist unverständlich, dass Werkstätten die fehlende Nachrüstbarkeit mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen dürfen.“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Dies soll nur noch Prüfingenieuren und technischen Überwachungs-Organisationen vorbehalten sein. Mehlich: „Die Begründung des Verkehrsministeriums ist hier forsch. Es wird unterstellt, dass die Gefahr von sogenannten Gefälligkeits-Gutachten besteht“. Die Handwerkskammer Ulm kritisiert diese Annahme. Sie verwahrt sich gegen eine Vorverurteilung eines gesamten Handwerkzweiges. „Man könnte diese Unterstellung als frech bezeichnen, unlogisch ist sie allemal.“ Denn die Erstellung von Gefälligkeits-Gutachten sei nicht plausibel, da es im wirtschaftlichen Interesse der Kfz-Werkstätten liege, Fahrzeuge mit Rußpartikel-Filtern auszustatten und nicht deren Nicht-Nachrüstbarkeit zu bescheinigen.
Gespräch im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Handwerk legt Standpunkte dar
Durch die Intervention des Handwerks gab es Anfang Januar ein Gespräch im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. In diesem konnten die Standpunkte des Handwerks noch einmal dargelegt werden. Das Ministerium hat zugesagt, die Ausstellung von Nicht-Nachrüstbarkeits-Bescheinigungen noch einmal zu prüfen. Jedoch ist es bis jetzt leider nicht gelungen, das Ministerium von einer Verlängerung der Ausnahme-Genehmigungen, insbesondere für Sonderfahrzeuge im Handwerk, zu überzeugen. Die Handwerkskammer Ulm hat nun das Ministerium aufgefordert, den Landratsämtern, die für die Ausnahme-Genehmigungen zuständig sind, darzulegen, künftig Härtefälle stärker zu berücksichtigen.
Mehlich: „Wir werden praktikable Lösungen finden“
Gerade kleinere Handwerksbetriebe verfügen oft über ältere Fahrzeuge mit wenig Kilometer-Leistung, aber teuren Sonder-Ausstattungen und Sonderaufbauten. Für diese Handwerker ist die neue, restriktive Regelung existenzbedrohend. Die Fahrzeuge sind in der Anschaffung sehr teuer und rechnen sich nur bei jahrelangem Einsatz. Im Schnitt wird ein Handwerkerfahrzeug am Tag 25 Kilometer gefahren und produziert damit überhaupt keinen nennenswerten Schadstoffausstoß. Mehlich ist dennoch optimistisch: „Wir werden an diesem Thema dranbleiben. Außerdem werden wir versuchen, im Konsens mit Umweltschutz, Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Belangen für die existenzbedrohten Handwerksbetriebe praktikable Lösungen zu finden.“
www.hk-ulm.de & www.b4bschwaben.de

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