Seit Jahresbeginn gelten in den Umweltzonen im Gebiet der
Handwerkskammer Ulm verschärfte Ausnahme-Regelungen, die vor allem
Handwerksbetriebe mit Sonder-Fahrzeugen hart treffen. Fahrzeuge ohne
oder mit roter Plakette können nur noch bis zum 31.12.2012
Ausnahme-Genehmigungen erhalten.
Die verschärften
Ausnahme-Regelungen in den Umweltzonen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm
betreffen die Städte Ulm und Schwäbisch Gmünd. Selbst in der neu
eingerichteten Umweltzone in Heidenheim gilt die Ausnahme-Regelung für
maximal ein Jahr. Ferner ist in den neuen Bestimmungen für die
Umweltzone geregelt, dass Kfz-Werkstätten nicht mehr die sogenannten
Nicht-Nachrüstbarkeits-Bescheinigungen ausstellen dürfen. Die
Handwerkskammer Ulm hat sich deshalb an ihre Landtags-Abgeordneten
gewandt, um auf die gravierenden Folgen dieser Neuregelungen für das
Handwerk hinzuweisen.
Werkstätten dürfen fehlende Nachrüstbarkeit mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen
„Es ist unverständlich, dass Werkstätten die fehlende Nachrüstbarkeit
mit Partikelfiltern nicht mehr bescheinigen dürfen.“, so Dr. Tobias
Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Dies soll nur
noch Prüfingenieuren und technischen Überwachungs-Organisationen
vorbehalten sein. Mehlich: „Die Begründung des Verkehrsministeriums ist
hier forsch. Es wird unterstellt, dass die Gefahr von sogenannten
Gefälligkeits-Gutachten besteht“. Die Handwerkskammer Ulm kritisiert
diese Annahme. Sie verwahrt sich gegen eine Vorverurteilung eines
gesamten Handwerkzweiges. „Man könnte diese Unterstellung als frech
bezeichnen, unlogisch ist sie allemal.“ Denn die Erstellung von
Gefälligkeits-Gutachten sei nicht plausibel, da es im wirtschaftlichen
Interesse der Kfz-Werkstätten liege, Fahrzeuge mit Rußpartikel-Filtern
auszustatten und nicht deren Nicht-Nachrüstbarkeit zu bescheinigen.
Gespräch im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Handwerk legt Standpunkte dar
Durch die Intervention des Handwerks gab es Anfang Januar ein
Gespräch im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg.
In diesem konnten die Standpunkte des Handwerks noch einmal dargelegt
werden. Das Ministerium hat zugesagt, die Ausstellung von
Nicht-Nachrüstbarkeits-Bescheinigungen noch einmal zu prüfen. Jedoch ist
es bis jetzt leider nicht gelungen, das Ministerium von einer
Verlängerung der Ausnahme-Genehmigungen, insbesondere für
Sonderfahrzeuge im Handwerk, zu überzeugen. Die Handwerkskammer Ulm hat
nun das Ministerium aufgefordert, den Landratsämtern, die für die
Ausnahme-Genehmigungen zuständig sind, darzulegen, künftig Härtefälle
stärker zu berücksichtigen.
Mehlich: „Wir werden praktikable Lösungen finden“
Gerade kleinere Handwerksbetriebe verfügen oft über ältere Fahrzeuge
mit wenig Kilometer-Leistung, aber teuren Sonder-Ausstattungen und
Sonderaufbauten. Für diese Handwerker ist die neue, restriktive Regelung
existenzbedrohend. Die Fahrzeuge sind in der Anschaffung sehr teuer und
rechnen sich nur bei jahrelangem Einsatz. Im Schnitt wird ein
Handwerkerfahrzeug am Tag 25 Kilometer gefahren und produziert damit
überhaupt keinen nennenswerten Schadstoffausstoß. Mehlich ist dennoch
optimistisch: „Wir werden an diesem Thema dranbleiben. Außerdem werden
wir versuchen, im Konsens mit Umweltschutz, Gesundheitsschutz und
wirtschaftlichen Belangen für die existenzbedrohten Handwerksbetriebe
praktikable Lösungen zu finden.“
www.hk-ulm.de & www.b4bschwaben.de
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